Abrechnungsverkehr

Abrechnungsverkehr
planmäßiger und periodischer Ausgleich von gegenseitigen  Forderungen der  Kreditinstitute eines Bankplatzes durch multilaterale Aufrechnung ( Skontration) und Regulierung der verbleibenden Nettobeträge (Salden) durch bargeldlose Zahlung oder Konto-Verrechnung. Der A. bei den Abrechnungsstellen der Bundesbank ist aufgrund der Automatisierung des  Zahlungsverkehrs inzwischen eingestellt. Die in der Vergangenheit in der Platzabrechnung verrechneten Belegmassen werden in beleglose oder belegbeleitete Verfahren übergeleitet.
- Vgl. auch  belegloser Scheckeinzug (BSE),  elektronischer Zahlungsverkehr/Lastschrift (EZL),  elektronischer Zahlungsverkehr/Überweisung (EZÜ),  Großbetrag-Scheckeinzug (GSE).

Lexikon der Economics. 2013.

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